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Die Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938, umgangssprachlich auch Ostmark-Medaille genannt, wurde am 1. Mai 1938 von Adolf Hitler per Verordnung gestiftet.
Die Medaille wurde an Personen verliehen, die sich um den „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich besondere Verdienste erworben hatten. Dazu gehörten auch Österreicher, die entweder an dem Ereignis direkt mitgewirkt haben oder Mitglied der in der österreichischen Ständestaatsdiktatur verbotenen NSDAP waren.
Die Vorschläge, die zur Verleihung der Medaille führen sollten, wurden vom Reichsminister des Innern und für Angehörige der Wehrmacht vom Chef des Oberkommandos der Wehrmachtaufgestellt und Hitler durch den Chef der Präsidialkanzlei der Ordenskanzlei vorgelegt. Der Beliehene erhielt mit Übergabe der Medaille ein Besitzzeugnis. Die Medaille selber ging dabei in sein Eigentum über. Eine Rückgabepflicht im Falle seines Todes bestand für die Hinterbliebenen nicht.