Luftschutz-Ehrenzeichen 2. Stufe Erweitern

Luftschutz-Ehrenzeichen 2. Stufe

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Das Luftschutz-Ehrenzeichen wurde am 30. Januar 1938 per Verordnung aus Anlass der fünften Wiederkehr des Tages der nationalen Erhebung von Adolf Hitler in zwei Stufen gestiftet. Es diente dabei als Anerkennung für Verdienste um den Luftschutz sowie der Luftverteidigung und konnte an alle Personen verliehen werden, die sich auf diesen Gebiete bestätigt und besondere Verdienste erworben hatten.

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Zweck und Einteilung

Der Zweck des Luftschutz-Ehrenzeichens war eine Anerkennung für Verdienste um den Luftschutz in Deutschland zu schaffen, wobei die Auszeichnung selber in zwei Stufen verliehen wurde. Konkret hieß das:

  • Die 2. Stufe wurde Personen verliehen, die sich in Deutschland nach dem 30. Januar 1933 auf dem Gebiete des Luftschutzes betätigt und sich hierbei besondere Verdienste erworben hatten.
  • Die 1. Stufe wurde an Personen verliehen, die sich besonders hervorragende Verdienste um die Förderung des Luftschutzes in Deutschland erworben hatten.

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