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Die Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst war eine Dienstauszeichnung für alle Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes, die per Verordnung am 30. Januar 1938 von Adolf Hitlergestiftet wurde.
Die am gleichen Tag erlassene Satzung der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst bestimmt dann die weiteren Einzelheiten dieser Auszeichnung, die in ihrem vollen Inhalt lautete: Die Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst ist eine Anerkennung für treue Dienstleistungen im Reichsarbeitsdienst.[1] Ihre Verleihung erfolgte in vier Stufen: