Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst 2./3. Stufe - 18/12 Jahre (Silber) Erweitern

Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst 2./3. Stufe - 18/12 Jahre (Silber)

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Die Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst war eine Dienstauszeichnung für alle Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes, die per Verordnung am 30. Januar 1938 von Adolf Hitlergestiftet wurde.

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Satzungsinhalt

Die am gleichen Tag erlassene Satzung der Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst bestimmt dann die weiteren Einzelheiten dieser Auszeichnung, die in ihrem vollen Inhalt lautete: Die Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst ist eine Anerkennung für treue Dienstleistungen im Reichsarbeitsdienst.[1] Ihre Verleihung erfolgte in vier Stufen:

  • für 4-jährige treue Dienstleistungen die 4. Stufe
  • für 12-jährige treue Dienstleistungen die 3. Stufe
  • für 18-jährige treue Dienstleistungen die 2. Stufe
  • für 25-jährige treue Dienstleistungen die 1. Stufe.

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