Neu
Wurde am 1. Mai 1939. Die Eingangsworte dieser Verordnung lauteten: Für Verdienste auf dem Gebiet der Volkswohlfahrt, des Winterhilfswerks, der Pflege der Kranken und Verwundeten im Frieden wie im Kriege, des Rettungswesens, der Pflege des deutschen Volkstums und der Fürsorge deutscher Volksgenossen im Ausland, stifte ich das "Ehrenzeichen für deutsche Volkspflege".
Die ebenfalls am 1. Mai 1939 erlassene Satzung des Ehrenzeichens für deutsche Volkspflege bestimmte dann im weiteren die nähere Ausgestaltung hinsichtlich des Ehrenzeichens. So wurde geregelt:
Das Ehrenzeichen der deutschen Volkspflege wurde zur Ehrung von Reichsangehörigen und von Ausländern, die sich auf dem Gebiet der Volkswohlfahrt, des Winterhilfswerkes, der Pflege der Kranken und Verwundeten im Frieden wie im Kriege, des Rettungswesens, der Pflege des deutschen Volkstums sowie der Fürsorge für deutsche Volksgenossen im Ausland verdient gemacht hatten, verliehen.
Das Ehrenzeichen der deutschen Volkspflege wurde in vier Stufen verliehen, wobei es allerdings eine Sonderstufe gab. Es waren die nachfolgend aufgeführten Stufen:
Ab dem 30. Januar 1942 konnte die III. Stufe sowie die Medaille für Verdienste im Krieg auch mit gekreuzten Schwertern auf dem Band verliehen werden. Auf den anderen Stufen war lt. Verordnung des Oberkommandos des Heeres das zusätzliche Tragen "mit Schwertern" nicht gestattet.