Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen mit Brillanten Erweitern

Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen mit Brillanten

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Das Gemeinsame Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen in Gold mit Brillanten nimmt eine Sonderstellung unter den sonstigen Tätigkeitsabzeichen der Luftwaffe ein. Die Auszeichnung in Brillanten wurde offiziell nicht gestiftet, sondern am 16. März 1935 eingeführt. Sie war somit kein Tätigkeitsabzeichen, sondern verstand sich als Ehrengabe Görings.

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Das Gemeinsame Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen in Gold mit Brillanten nimmt eine Sonderstellung unter den sonstigen Tätigkeitsabzeichen der Luftwaffe ein. Die Auszeichnung in Brillanten wurde offiziell nicht gestiftet, sondern am 16. März 1935 eingeführt. Sie war somit kein Tätigkeitsabzeichen, sondern verstand sich als Ehrengabe Görings. Die Verleihung erfolgte an In- und Ausländer daher ehrenhalber.

Als Verleihungskriterien wurden dabei angesehen:

  • Verdienste um die Luftwaffe
  • herausragende Tapferkeit
  • außergewöhnliche Leistungen in der Truppenführung
  • diplomatisches Einvernehmen mit ausländischen Staatsmännern

Verleihungen wurden ausschließlich durch Göring persönlich vorgenommen, und jeder Geehrte erhielt zwei Ausfertigungen des Abzeichens.

Bei dem eigentlichen Abzeichen ist der Kranz aus 14-karätigem Gold und der Adler aus Platin gefertigt. Die Flügel, der Korpus sowie das Hakenkreuz sind dabei mit Brillanten besetzt. Die zweite Ausfertigung war lediglich aus vergoldeten Silber und mit Strasssteinen besetzt. Insgesamt wurden 60 Auszeichnungen gefertigt, und es lassen sich 34 Verleihungen nachweisen.

Unter den Ausgezeichneten befinden sich mit den beiden Testpilotinnen Hanna Reitsch und Melitta Schenk Gräfin von Stauffenberg auch zwei Frauen. Diese erhielten neben der Dekoration eine speziell für sie gefertigte Damenspange. Das Stück von Frau Hanna Reitsch ist im Zeppelin-Museum in Friedrichshafen im Original an ihrer Uniform ausgestellt und kann dort besichtigt werden.

Luftwaffe