Neu
Das Gemeinsame Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen wurde am 19. Januar 1935 durch Hermann Göring in seiner Funktion als Reichsminister der Luftfahrt als Nachfolgemodell des Fliegerschaftsabzeichens gestiftet.
Das Gemeinsame Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen wurde am 19. Januar 1935 durch Hermann Göring in seiner Funktion als Reichsminister der Luftfahrt als Nachfolgemodell des Fliegerschaftsabzeichens gestiftet. Voraussetzung für die Verleihung des Gemeinsamen Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen war die bereits erfolgte Verleihung des Flugzeugführer- oder Beobachterabzeichens und das Vorliegen der Voraussetzungen für beide Abzeichen. Per Verordnung vom 31. Juli 1944 wurde verfügt, dass zwischen Verleihung des Flugzeugführer- oder Beobachterabzeichen und dem Gemeinsamen Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen mindestens ein Jahr vergangen sein musste.