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Das Segelfliegerabzeichen wurde am 16. Dezember 1940 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet und konnte an Angehörige der Luftwaffe verliehen werden, die sich nach dem Erwerb des Segelflugzeugführerscheins L entsprechend bewährt und ausgezeichnet hatten.
Der ursprüngliche Gedanke zur Schaffung dieses Tätigkeitsabzeichens ging von der 7. Flieger-Division (einer Fallschirmeinheit) unter dem Kommando von Generalleutnant Richard Putzier aus. Das Reichsluftfahrtministerium unter der Leitung von Generalfeldmarschall Erhard Milch forderte daraufhin die 7. Flieger-Division auf, mehrere Entwürfe einzureichen, was in der Folge auch geschah. Nachdem Göring den umzusetzenden Entwurf des Grafikers Wilhelm Ernst Peekaus gebilligt hatte, fertigte die Firma C.E. Junker aus Berlin ein erstes Probemuster an und nur wenig später im Herbst 1940 begann die Produktion des Segelflugzeugführerabzeichens, welches dann am 16. Dezember 1940 auch gestiftet wurde.