Flotten-Kriegsabzeichen Erweitern

Flotten-Kriegsabzeichen

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Das Flotten-Kriegsabzeichen wurde am 30. April 1941 vom Oberbefehlshaber der KriegsmarineGroßadmiral Erich Raeder, gestiftet. Es konnte an alle Besatzungsmitglieder, einschließlich der im Kampf gefallenen oder verstorbenen Soldaten, der eingesetzten Schlachtschiffe und Kreuzer verliehen werden.

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Verleihungsbedingungen

Die Verleihungsbedingungen wurden im Marineverordnungsblatt vom 5. Juni 1941 veröffentlicht. Diese waren:

  • I. Allgemeine Bedingungen
    • Würdigkeit und gute Führung
  • II. Besondere Bedingungen
    • a) Bewährung auf einer oder mehreren Kriegsfahrten von zusammen mindestens 12 Wochen
    • b) von der unter a) festgesetzten Frist kann abgewichen werden:
      • 1. wenn die Unternehmung besonders erfolgreich war oder der einzelne sich hierbei besonders ausgezeichnet oder gefallen ist
      • 2. beim Verlust eines Schiffes durch Feindeinwirkung und in besonderen Fällen bei Verwundungen
      • 3. für die Teilnahme an beiden Gefechten bei Island (Rawaldpindi) und Jan Mayen
  • III. Verstorbenen, die die Voraussetzungen erfüllt oder annähernd erfüllt haben, kann das Abzeichen nur verliehen werden, wenn Ihr Tod die Folge einer Verwundung, eines Unglücksfalles oder einer Erkrankung ist, welche sie während der Feindfahrt erlitten bzw. sich zugezogen haben.
  • IV. An Besatzungen der sonstigen mit den Flottenstreitkräften eingesetzten Schiffe darf das Flottenkriegsabzeichen nur verliehen werden, wenn solche Schiffe in Verbindung mit Seestreitkräften mit Kampfaufgaben betraut waren.
  • V. Das Flottenkommando wird ermächtigt, die vorstehend gegebenen Bedingungen, nötigenfalls im Benehmen mit dem Kommandierenden Admiralen Nord und Ost, zu ergänzen.

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