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Das Abzeichen wurde 1935 eingeführt. Das Abzeichen in Gold sollte für besondere Fälle verliehen werden. Das Abzeichen in Silber wurde allen Gaumitgliedern verliehen, die das Goldene Parteiabzeichen besaßen, sowie verdienstvollen Mitgliedern ohne Goldenes Parteiabzeichen.
Höhe | 52 mm |
Breite | 30 mm |