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Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 24. November 1933 das Reichstierschutzgesetz verabschiedet. Tierschutz wurde von den Verbandsvertretern teilweise antisemitisch und biologistisch begründet, was zu einer ideologischen Nähe des nun als „Reichstierschutzbund“ bezeichneten Verbandes zu den Nationalsozialisten führte.
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 24. November 1933 das Reichstierschutzgesetz verabschiedet, das wesentlich durch die Vorarbeiten der deutschen Tierschutzvereine geprägt war. Es gehörte zu den zentralen frühen Gesetzgebungsmaßnahmen der Anfangszeit des Regimes und wurde auch intensiv propagandistisch begleitet. Tierschutz wurde von den Verbandsvertretern teilweise antisemitisch (vgl. Schächten) und biologistisch begründet, was zu einer ideologischen Nähe des nun als „Reichstierschutzbund“ bezeichneten Verbandes zu den Nationalsozialisten führte. Ab 1938 war der Reichstierschutzbund gesetzliche Spitzenvertretung des Deutschen Tierschutzes, der Leiter des Reichstierschutzbundes musste Vereinsgründungen auf lokaler Ebene bewilligen. 1945 wurde der Reichstierschutzbund aufgelöst.
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. in seiner heutigen Form wurde dann 1948 gegründet. Auf personeller Ebene blieb man dabei dem Vorgänger Reichstierschutzbund verbunden. Tierschutz wurde auf Basis einer moralischen Verpflichtung im Hinblick auf das menschliche Gegenüber betrieben. Mit dem Aufkommen der Tierrechtsbewegung in Deutschland bildeten sich daher seit den 1980er Jahren zahlreiche neue Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die teilweise einen deutlich radikaleren Ansatz in Bezug auf Tierrechte haben.