Neu
Während der Herrschaft der Nationalsozialisten war auch die deutsche Polizei gleichgeschaltet. Hatte man die Weimarer Republik noch als demütigenden Rechtsstaat empfunden, der viele formale Einschränkungen für die Kripoarbeit im „Kampf gegen das Verbrechertum“ (Kurt Daluege) vorhielt, fühlte man sich nach 1933 von solchen Fesseln in Kripokreisen regelrecht befreit.
Während der Herrschaft der Nationalsozialisten war auch die deutsche Polizei gleichgeschaltet. Hatte man die Weimarer Republik noch als demütigenden Rechtsstaat empfunden, der viele formale Einschränkungen für die Kripoarbeit im „Kampf gegen das Verbrechertum“ (Kurt Daluege) vorhielt, fühlte man sich nach 1933 von solchen Fesseln in Kripokreisen regelrecht befreit. Schon das 1933 verkündete „Gewohnheitsverbrechergesetz“ erweiterte den Spielraum der Kripo gegen angebliche Gewohnheits- oder Berufsverbrecher enorm, war jedoch eine Absage an den demokratischen Rechtsstaat. Diese Entwicklung wurde von Kripolobbyisten und -theoretikern nach 1933 maßgeblich vorangetrieben, die Kripoarbeit mehr und mehr der NS-Ideologie untergeordnet.
Zudem wurde die Kripo nun grundlegend neu strukturiert und zentralisiert: Nach der Einsetzung von Heinrich Himmler als Chef der Deutschen Polizei 1936 wurde die Kriminalpolizei dem Hauptamt Sicherheitspolizei zugeordnet. Das bislang nur geplante Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) wurde 1936/1937 errichtet und mit entsprechenden Befugnissen versehen. Dem RKPA wurden Kriminalpolizeileitstellen (KpLSt) in Königsberg i. Pr., Stettin, Berlin (RKPA als KpLSt), Breslau, Halle an der Saale, Hannover, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, München, Dresden, Stuttgart, Hamburg, Bremen und später Wien, Reichenberg, Danzig und Posen nachgeordnet. Diesen Leitstellen waren wiederum Kriminalpolizeistellen (KpSt) nachgeordnet. Eine KpLSt nahm zugleich die Aufgaben einer KpSt für ihren Bereich wahr. Die Zuordnung der Sitze der Dienststellen erfolgte nicht nur nach kriminalgeographischen Gesichtspunkten, sondern auch nach parteipolitischen Machtverhältnissen. Beispielsweise war die KpLSt Düsseldorf für das Ruhrgebiet zuständig, obwohl aus geographischen Gesichtspunkten Essen geeigneter gewesen wäre. Düsseldorf wurde jedoch wegen des ranghöheren Polizeiführers gewählt. Grundlage für diese Neugliederung war der am 20. September 1936 ergangenen Runderlass zur Neuordnung der Reichskriminalpolizei.
Auf Basis des „Grundlegenden Erlasses über die Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ des Reichsinnenministeriums vom 14. Dezember 1937[1] wurde der Verfolgungsdruck der nationalsozialistischen Kripo ausgeweitet auf angebliche „Berufsverbrecher“, auf „Asoziale“ und „Arbeitsscheue“, Obdachlose, Wanderarbeiter, Sinti und Roma, Prostituierte und Homosexuelle. Im sog. „Zigeuner-Grunderlaß“ vom 8. Dezember 1939 wurde die Kriminalpolizei mit der Bereitstellung von Sammellagern beauftragt. Theoretiker der Kriminologie oder Protagonisten der Kripo (Robert Heindl, Robert Ritter oder Paul Werner (SS-Mitglied)) versuchten, Kriminalität ausschließlich als Ergebnis von mangelnder Erbhygiene zu erklären (Kriminalbiologie) und somit die vorbeugende Verbrechensbekämpfung nur mit den Mitteln eines eliminierenden Sozialrassismus gegen alle Außenseiter und Randgruppen führen zu müssen. Der Historiker Patrick Wagner schätzt, dass vor diesem Hintergrund insgesamt rund 80.000 Menschen völlig willkürlich von der Kripo in Konzentrationslager deportiert wurden. Zentrale Machtmittel dieses Erlasses waren die Polizeiliche planmäßige Überwachung und die Polizeiliche Vorbeugehaft. Alleine bei der Juni-Aktion von 1938 wurden tausende Menschen verhaftet und verschleppt. Ebenso verstrickt war die Kripo in die Massenverbrechen der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD ab 1939. Angelastet werden muss der deutschen Kriminalpolizei vor allem der Völkermord an den Sinti und Roma (Porajmos).
Arthur Nebe, der Chef des Reichskriminalpolizeiamtes, leitete beispielsweise zwischenzeitlich die SS-Einsatzgruppe B, die in den entsprechenden Einsatzberichten gezählten 45.467 Mordopfer zu verantworten hatte.Im Weiteren wurde 1939 aus dem Geheimen Staatspolizeiamt, dem Reichskriminalpolizeiamt und dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS das Reichssicherheitshauptamt unter der Führung von Reinhard Heydrich gegründet. Nebe blieb Leiter der deutschen Kripo bis 1944. Sein Nachfolger wurde am 15. August 1944 SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Friedrich Panzinger.