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Die Gestapo, 1933 als geheime Staatspolizei des Dritten Reiches gegründet, unterstand dem Innenministerium und später der SS. Sie war zuständig für die Aufdeckung politischer Gegner, die Überwachung der Bevölkerung und die Unterdrückung als staatsfeindlich eingestufter Aktivitäten, ohne gerichtliche Kontrolle.

Die Gestapo, Abkürzung für Geheime Staatspolizei, entstand 1933 als zentrales Ermittlungs- und Repressionsorgan des nationalsozialistischen Staates. Sie war zunächst dem Innenministerium, später dem SS-Apparat unterstellt und handelte außerhalb des regulären Justizsystems. Ihre Befugnisse umfassten vorbeugende Festnahmen, umfassende Überwachung und Ermittlungen ohne richterliche Aufsicht. Zu ihren Aufgaben gehörten die Identifizierung politischer Gegner, die Beobachtung von Vereinen, Institutionen und verdächtigen Aktivitäten sowie die Zusammenarbeit mit weiteren Sicherheitsdiensten zur Aufrechterhaltung politischer Kontrolle. Die Gestapo spielte eine entscheidende Rolle im repressiven Sicherheitsapparat des nationalsozialistischen Deutschlands.