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Die Fallschirmjäger der Wehrmacht waren eine Waffengattung der deutschen Luftwaffe. Ihre Aufstellung begann 1935/36 aus der Polizeiabteilung z.b.V. Wecke/Landespolizeigruppe General Göring.
Am 29. Januar 1936 begann die Luftwaffe der Wehrmacht die erste Rekrutierung von Freiwilligen für die Aufstellung der deutschen Luftlandetruppe. Erste Fallschirmschule wurde der Fliegerhorst Stendal-Borstel, auf dem die ersten deutschen Fallschirmjäger ausgebildet wurden. Ab November 1936 wurde diesen Soldaten der Luftwaffe nach der Sprungausbildung und erfolgreichem Abschluss des Fallschirmschützenlehrgangs das Fallschirmschützenabzeichen der Luftwaffe verliehen.
Gleichzeitig stellte das Heer ebenfalls ein Fallschirm-Jägerbataillon auf. Soldaten die den Fallschirmspringerlehrgang absolviert hatten wurde ab September 1937 das Fallschirmschützenabzeichen des Heeres verliehen. Dieses Bataillon wurde später als weiteres Bataillon in die Luftwaffe zur Aufstellung des Fallschirmjäger-Regiment 1 übernommen. Mit der Aufstellung des Fallschirmjäger-Regiment 2 wurden beide Fallschirm-Jägerregimenter unter dem Kommando von Generalmajor Kurt Student zur 7. Flieger-Division zusammengefasst, die der Luftwaffe unterstand. Nach dem Westfeldzug wurden das Fallschirmjäger-Regiment 3 und das Luftsturm-Regiment aufgestellt. Der wesentliche Unterschied zu den Fallschirmverbänden anderer Nationen bestand darin, dass Generalmajor Student durchsetzte, die Truppe nicht taktisch, sondern operativ einzusetzen.
Ergänzt wurden die Fallschirmtruppen durch die 22. Infanterie-(Luftlande)-Division des Heeres, die über leichte, luftverlastbare Ausrüstung für eine Luftverlegung mit dem begrenzten Transportraum einer Ju-52 verfügte. In dieser Funktion wurde die Division von der 91. Infanterie-Division ab 1944 abgelöst. Ein Einsatz erfolgte nach Rotterdam für keine der beiden Divisionen mit diesem Auftrag.
Innerhalb der Fallschirmjägertruppe wurde schon früh der Nahkampf vor allem Judo als waffenloser Nahkampf gelehrt.