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Heeres-Flakabzeichen

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Das Heeres-Flakabzeichen war ein militärisches Kampfabzeichen der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg.

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Das Heeres-Flakabzeichen war ein militärisches Kampfabzeichen der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg.
Am 18. Juli 1941 wurde das Abzeichen mit Verordnung des Oberkommandos des Heeres (OKH) durch Walther von Brauchitsch, nach Vorbild des Flak-Kampfabzeichens der Luftwaffe eingeführt. Der künstlerische Entwurf stammte von dem Berliner Graphiker Ernst Peekhaus. Die Herstellung in versilberter Ausführung erfolgte überwiegend durch die Berliner Firma C.F. Juncker.
Der Kranz des Heeres-Flakabzeichens besteht aus einem hochovalen Ring, der mit Eichenblättern und Eicheln belegt ist. In der Mitte dominierte ein aus Blech ausgestanztes, versilbertes 8,8-cm-Geschütz, im oberen Bereich ist das Hoheitszeichen der Wehrmacht angebracht. Das Abzeichen wurde mit Besitzurkunde ausgegeben.
Nach den Verleihungsbestimmungen konnte das Abzeichen verliehen werden an:
„die Flak-Kompanien und leichten Batterien der Heeres-Flak-Artillerie bei mindestens fünf Abschüssen durch Geschütze desselben Zuges an Zugführer, Geschützführer und Geschützbedienungen, soweit diese an den Abschüssen beteiligt gewesen sind.“
„die schweren Batterien der Heeres-Flak-Artillerie bei mindestens fünf Abschüssen an die Angehörigen der Gefechtsbatterie, soweit diese an den Abschüssen unmittelbar beteiligt gewesen sind.“
„die vorgesetzten Führer der beteiligten Einheiten …“
Am 4. September 1942 wurden die Verleihungsbestimmungen des Heeres-Flakabzeichen durch neuerlichen Verfügung des OKH denen des Flakkampfabzeichen der Luftwaffe angepasst.

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