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Das Bandenkampfabzeichen war eine während des Zweiten Weltkriegs verliehene nationalsozialistische Tapferkeitsauszeichnung. Sie wurde als Anerkennung für Bewährung im Kampf gegen Banden (so die nationalsozialistische Diktion) an Personen verliehen, die gegen Widerstandskämpfer und Partisanen aktiv vorgegangen waren.
Das Abzeichen wurde am 29. Januar 1944 durch Adolf Hitler gestiftet und galt rückwirkend ab dem 1. Januar 1943. Die Verleihung sollte an Führer, Unterführer und Mannschaften aller im Kampf gegen Partisanen eingesetzten Verbände erfolgen und war in drei Stufen (Bronze, Silber, Gold) vorgesehen. Es konnte aber auch an nichtdeutsche Führer, Unterführer und Mannschaften aller im Bandenkampf eingesetzten Verbände verliehen werden, wenn diese auf Hitler vereidigt waren.