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Das Spanienkreuz wurde am 14. April 1939 per Verordnung von Adolf Hitler gestiftet und war für Soldaten der deutschen Wehrmacht bestimmt, die im Spanischen Bürgerkrieg auf Seiten der Falangisten General Francos in der Legion Condor gedient hatten.
Die gleichfalls am 14. April 1939 erlassene Satzung des Spanienkreuzes regelte dann die weiteren Verfahrensweisen. So wurde das Spanien-Kreuz in drei Klassen gestiftet. Es gab jedoch noch eine Sonderklasse, nämlich das Spanien-Kreuz in Gold mit Brillanten für besonders hervorragende militärische Leistungen. Die drei Klassen waren demnach:
3. Klasse: Spanienkreuz in Bronze
2. Klasse: Spanienkreuz in Silber
1. Klasse: Spanienkreuz in Gold
Sonderklasse: Spanienkreuz in Gold mit Brillanten
Alle Klassen wurden dabei entweder mit oder ohne Schwerter verliehen, wobei das Spanienkreuz in Gold mit Brillanten nur mit Schwertern verliehen worden ist. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, zeigt die nachfolgende Auflistung das Spanienkreuz in all seinen Verleihungsvarianten:
3. Klasse: Spanienkreuz in Bronze (ohne Schwerter)
2. Klasse: Spanienkreuz in Silber (ohne Schwerter)
3. Klasse: Spanienkreuz in Bronze (mit Schwertern)
2. Klasse: Spanienkreuz in Silber (mit Schwertern)
1. Klasse: Spanienkreuz in Gold (mit Schwertern)
Sonderklasse: Spanienkreuz in Gold mit Brillanten
Verleihung des Spanienkreuzes mit Schwertern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Satzung des Spanienkreuzes gibt dann im weiteren an, unter welchen Voraussetzungen das Spanienkreuz mit Schwertern verliehen werden konnte. So wurde bestimmt, dass das Spanienkreuz mit Schwertern
1. an die Freiwilligen der Legion Condor verliehen wird,
2. an die Besatzung der an folgenden Kampfhandlungen in spanischen Gewässern beteiligten Schiffe der deutschen Kriegsmarine verliehen werden konnte.
a) Fliegerangriff auf Ibiza,
b) Beschießung von Almeria,
c) Bombenangriff auf Palma[5]
Verleihung des Spanienkreuzes ohne Schwerter.
Das Spanienkreuz in Silber oder Bronze ohne Schwerter wurde dagegen verliehen an:
1. Kurierflieger,
2. Wehrmachtsangehörige, die sich dienstlich in Spanien bei der Legion Condor oder auf Schiffen der Kriegsmarine mindestens drei Monate in spanischen Gewässern aufgehalten haben,
3. deutsche Zivil-Freiwillige der Legion Condor und der mit ihr in gleichem Auftrag tätigen amtlichen deutschen Stellen.