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Gestiftet wurde das Erinnerungsabzeichen 1920 durch Reichswehr-Minister Otto Geßler. Anlass war die bevorstehende Auflösung der Heeres-Luftschifffahrt. Verliehen wurde das Abzeichen auf Antrag. Ausgegeben wurde nur die Urkunde. Die Anschaffung des Abzeichens musste vom Beliehenen selbst bezahlt werden. Voraussetzung für die Verleihung war eine mindestens 1-jährige Tätigkeit auf einem Luftschiff des Heeres während des Krieges. Der Zeitraum war vom Zeitpunkt der Mobilmachung am 1. August 1914 bis zum 9. November 1918. Das Heer setzte 47 Luftschiffe bis 1917 ein. Beantragen konnten dieses Abzeichen Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten die diese Bedingung erfüllten unabhängig davon ob sie noch im aktiven Wehrdienst waren oder schon ausgeschieden. Bei Soldaten, die im Einsatz auf Luftschiffen verwundet wurden oder in Gefangenschaft geraten waren konnte von der 1-jährigen Mindestdienstzeit abgesehen werden.
Für Besatzungen von Marine-Luftschiffen wurde gleichzeitig ein ähnliches Abzeichen gestiftet mit einem Marineluftschiff und einer Kaiserkrone über der Schleife. Ausgegangen wird von einer Verleihungszahl unter 600 Stück.
Liegendes ovales Abzeichen aus versilbertem Buntmetall innen durchbrochen. Hinten eine waagerechte Anstecknadel.
Vorderseite:
Rückseite: